Am 23. April 1516 wurde die "neue" Landesordnung zum Bierbrauen für das Herzogtum Bayern erlassen. Auf diese Landesordnung bezieht man sich heute wenn man vom Reinheitsgebot spricht, da die Landesordnung in einer Textpassage die Inhaltsstoffe des Bieres nennt: Gerste, Hopfen und Wasser. Die bayrische Brauordnung war jedoch nicht die erste dieser Art.
Im Mittelalter waren Brauordnungen weit verbreitet. Sie wurden von Städten, Zünften und Landesherren erlassen. Da Wasser verschmutzt sein konnte, wurde oft Bier getrunken und so entwickelte sich Bier zu einem wichtigen Lebensmittel. Doch nicht jeder "Braumeister" hielt sein Bier sauber. So wurde schon von Friedrich Barbarossa am 21. Juni 1156 in Augsburg mitgeteilt, dass "wenn ein Bierschenker schlechtes Bier macht oder ungerechtes Maß gibt, er bestraft werden solle."
1303 wurde in Nürnberg aufgrund einer Hungersnot nur Gerste zum Brauen von Bier erlaubt, davor waren auch andere Getreidearten im Gebrauch. In Weimar durfte man im 14. Jahrhundert Malz und Hopfen verwenden, während im Rheinland zur gleichen Zeit Hopfen als Bierzusatz verboten war. Und so geht es quer durch die Geschichte, bis man sich vor 500 Jahren mehr oder weniger einigte. Aber selbst danach wurde immer mal wieder vom Reinheitsgebot abgewichen. Erst im 19. Jahrhundert setzte sich dann das Reinheitsgebot durch, wie wir es heute kennen.